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Zivilschutz und Katastrophenschutz in Deutschland
Vortrag
Es ist Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall.
Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Was bedeutet das für uns alle?
Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen?
Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Was bedeutet das für uns alle?
Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen?
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Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
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Um Anmeldung wird gebeten.
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Vortrag
Es ist Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall.
Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Was bedeutet das für uns alle?
Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen?
Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Was bedeutet das für uns alle?
Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen?
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Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
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Gebührkostenlos
- Kursnummer: 1301
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StartDo. 13.11.2025
18:00 UhrEndeDo. 13.11.2025
19:30 Uhr -
Dozent*in:Klaus Roth
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Altes E-WerkTränkgasse 496052 BambergErlwein (012)