Sie sind hier:
Zivilschutz und Katastrophenschutz in Deutschland
Vortrag
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Doch wer trägt konkret Verantwortung?
Laut Grundgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Der Bund ist für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, dem Zivilschutz, verantwortlich. Die Länder hingegen übernehmen den Katastrophenschutz und damit den Schutz vor Naturkatastrophen, Unglücken und anderen schweren Gefahren in Friedenszeiten.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Doch was bedeutet das konkret für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrages
Laut Grundgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Der Bund ist für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, dem Zivilschutz, verantwortlich. Die Länder hingegen übernehmen den Katastrophenschutz und damit den Schutz vor Naturkatastrophen, Unglücken und anderen schweren Gefahren in Friedenszeiten.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Doch was bedeutet das konkret für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrages
----------------------------------
Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
Sie sind hier:
Zivilschutz und Katastrophenschutz in Deutschland
Vortrag
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Doch wer trägt konkret Verantwortung?
Laut Grundgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Der Bund ist für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, dem Zivilschutz, verantwortlich. Die Länder hingegen übernehmen den Katastrophenschutz und damit den Schutz vor Naturkatastrophen, Unglücken und anderen schweren Gefahren in Friedenszeiten.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Doch was bedeutet das konkret für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrages
Laut Grundgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Der Bund ist für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, dem Zivilschutz, verantwortlich. Die Länder hingegen übernehmen den Katastrophenschutz und damit den Schutz vor Naturkatastrophen, Unglücken und anderen schweren Gefahren in Friedenszeiten.
Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen.
Doch was bedeutet das konkret für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrages
----------------------------------
Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
Im Anschluss an den Vortrag steht der Referent für Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Um Anmeldung wird gebeten.
-
Gebührkostenlos
- Kursnummer: 1301
-
StartDo. 13.11.2025
18:00 UhrEndeDo. 13.11.2025
19:30 Uhr -
Dozent*in:Klaus Roth
-
Altes E-WerkTränkgasse 496052 BambergErlwein (012)