Skip to main content

Sicherheitsbestimmungen für die Stollenanlagen am Stephansberg

(Stand Juli 2023)

Historisch bedingt gibt es im Stollen unebene Oberflächen an Boden Wänden und Decke, Feuchtigkeit, unregelmäßige Treppenstufen, eingeschränkte Beleuchtungsmöglichkeit, teilweise niedrige Tunnel o.ä., so dass ein Restrisiko bei Zutritt (z.B. Stolpern, Umknicken, Anstoßen) nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit übernimmt die Stadt Bamberg keine Haftung. Das Betreten erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  • Pro Person ist eine Taschenlampe mitzubringen.
  • Helmtragepflicht. Es wird empfohlen einen Fahrrad- oder Kletterhelm mitzubringen. Sollten Sie einen Helm leihen, nutzen Sie die gestellten Einmal-Vlies-Hauben.
  • Festes Schuhwerk ist zwingend erforderlich.
  • Das Entfernen von der Gruppe sowie das Betreten abgesperrter Stollengänge ist untersagt. Abgesperrte Stollengänge bergen erhebliche Gefahren!
  • Den Weisungen der Stollenguides ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Unfälle und Verletzungen während des Stollenbesuchs sind sofort den Stollenguides mitzuteilen.
  • Kindern ab 8 Jahren ist der Zutritt in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Diese sind aufsichtspflichtig.
  • Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, besonderen Bedarfen und Schwangere bitten wir die nachstehenden „Gesundheitlichen Anforderungen“ zu beachten.
  • Rauch- und Alkoholverbot. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Zutritt untersagt.
  • Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Das Mitnehmen von Tieren ist nicht gestattet.

Für Schäden, die aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsbestimmungen entstehen, übernimmt die Stadt Bamberg keine Haftung.

GESUNDHEITLICHE ANFORDERUNGEN

Aufgrund besonderer klimatischer und technischer Gegebenheiten im Stollen ist Zutritt nicht geeignet für

  • Personen mit Angst vor Enge oder Dunkelheit
  • Personen, die eine erhöhte Belastung von Herz, Kreislauf, Atmung vermeiden sollen
  • Schwangere ab dem 5. Schwangerschaftsmonat
  • Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen
  • Personen mit Immunschwäche

Wir empfehlen Personen, die notwendige Medikamente einnehmen müssen (z.B. Diabetesmedikamente), diese mitzubringen und für Notfälle vorsorglich die Gruppenleitung zu informieren. Gerne beraten wir Sie, ob ein Besuch für Sie empfehlenswert ist!

ES GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN:
  • Teilnahmezahl maximal 20 Personen
  • Handdesinfektion vor Zutritt (Spender mit Desinfektionsmittel steht am Eingang

Bei Corona-spezifischen Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) ist der Zutritt verboten

15.10.24 21:51:11