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Förderverein Volkshochschule Bamberg Stadt

Die Volkshochschule ist der Ort für gemeinschaftliches und lebenslanges Lernen. Der Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, die VHS tatkräftig bei der Förderung der Erwachsenenbildung zu unterstützen.

Wir wollen größere und kleinere Projekte finanzieren, die nicht im Budget der VHS Bamberg Stadt vorgesehen sind. Wir bieten ideelle Unterstützung und wollen die vhs noch stärker in der Bildungslandschaft Bambergs verankern.

Mit dem Jahresbeitrag und Spenden finanzieren wir besondere Semesterangebote, zum Beispiel für Menschen mit schmalem Geldbeutel. Wir unterstützen aber auch die Digitalisierung sowie die  Ausstattung vor Ort. Auch Angebote für Menschen, die neu in Bamberg sind und unsere Sprache und Kultur kennen lernen, sollen unterstützt werden.

Sie können uns bei dieser Aufgabe durch Ihre Mitgliedschaft ideell und finanziell unterstützen.

Ihre Vorteile als Mitglied:
  • exklusive Vorbuchungsmöglichkeit zu Semesterbeginn (nach Verfügbarkeit)
  • exklusive Sonderveranstaltungen,
  • vergünstigter oder kostenloser Eintritt zu ausgewählten Veranstaltungen,
  • steuerliche Absetzbarkeit Ihres Mitgliedsbeitrages,
  • die Gewissheit, Gutes für unsere Gemeinschaft geleistet zu haben.

Sie möchten die Volkshochschule Bamberg Stadt als Mitglied im Förderverein unterstützen?

Dann füllen Sie gleich hier die Beitrittserklärung aus.

Senden Sie uns den Mitgliedsantrag an: 

Förderverein VHS Bamberg Stadt e.V.
Tränkgasse 4
96052 Bamberg

Wir freuen uns, Sie als Mitglied zu begrüßen!
 

Wenn Sie uns als Firma/Unternehmen mit einer institutionellen Mitgliedschaft unterstützen möchten, dann machen wir Ihre wertvolle Unterstützung der Erwachsenenbildung hier sichtbar.

 

Gerne können Sie unsere Arbeit auch ohne Mitgliedschaft mit einer Spende unterstützen:
Förderverein Volkshochschule Bamberg Stadt e.V.
IBAN: DE47 77050000 0302807714

Unser Vorstand

Vorsitzende: Ulrike Siebenhaar

Stellvertretende Vorsitzende: Marion Zachert

Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Georg A. Pistorius

Schriftführerin: Andrea Grodel

Schatzmeister: Thomas Schmidt

Unsere Spendenprojekte

11.000 Euro für die Terrassenküche

Funktionale Einbauschränke, großzügige Arbeitsflächen, eine gewerbliche Spülmaschine: Stolze 11.000 Euro hat der Förderverein der Volkshochschule zur Ausstattung der Terrassenküche angrenzend an den Großen Saal des Alten E-Werks beigesteuert. Den symbolischen Scheck übergab der Vorstand an vhs-Leiterin Dr. Anna Scherbaum.

Diese zeigte sich dankbar, dass ein lang gehegter Wunsch endlich in Erfüllung gegangen ist. Sie berichtete, dass die Terrassenküche ihre Feuerprobe bereits mehrfach bestanden hat. „Ob Semestereröffnung, eigene Veranstaltungen oder Vermietungen – die neue Terrassenküche ist wichtig und wertvoll, um uns als moderne Bildungs- und Kulturstätte auch in Zukunft zu positionieren“, sagte Dr. Scherbaum dankbar.

Die Volkshochschule hatte zuvor die Küche leergeräumt, den Boden erneuert und die Elektro- und Wasserinstallationen wieder betriebsbereit gemacht. Vorsitzende Ulrike Siebenhaar dankte den Mitgliedern, die die Gelder für das Projekt bewilligt hatten, sowie Hausmeister Ralf Klee für die Koordinierung der einzelnen Gewerke. „Wie in einer Wohnung steht unsere neue Küche für Austausch und Kommunikation. Mit einem Glas oder Snack in der Hand plaudert es sich nach Veranstaltungen einfach viel entspannter“, berichtete die vhs-Leiterin von den bisherigen Erfahrungen. 

Der Förderverein Volkshochschule Bamberg Stadt e.V. kann mit einer Mitgliedschaft oder Spende unterstützt werden. Beitrittserklärung gibt es auf www.vhs-bamberg.de/foerderverein oder im vhs-Sekretariat, Tränkgasse 4. Die IBAN lautet: IBAN; DE47 77050000 0302807714.

 

(Medieninformation vom 17. Mai 2023)

 

 

Bildung und Teilhabe unabhängig vom Geldbeutel

Bildung und kulturelle sowie gesellschaftliche Teilhabe soll nicht am Geldbeutel scheitern. Der Förderverein der Volkshochschule Bamberg Stadt spendet der KulturTafel Bamberg des Diakonischen Werks Bamberg Forchheim vhs-Gutscheine im Wert von 3000 Euro. Gäste der KulturTafel können sich so kostenlos weiterbilden.

„Studien zeigen immer wieder, dass Bildungschancen stark vom Einkommen abhängig sind. Wir wollen, dass auch Menschen mit schmalem Geldbeutel die Möglichkeit zur individuellen Weiterbildung haben“, betont Vorsitzende Ulrike Siebenhaar bei der Spendenübergabe. Die Kulturreferentin der Stadt Bamberg freut sich vor allem über die vielen kulturellen Angebote, die die Volkshochschule im Angebot habe.

Finanziell benachteiligte Menschen wie die Gäste der KulturTafel müssen im Alltag auf Vieles verzichten, weiß Leiterin Susanne Kleist, die für die Diakonie Bamberg-Forchheim und das Dekanat Bamberg das Projekt leitet. Die Spende des Fördervereins ermögliche den Gästen etwas ganz Besonderes: mitzumachen und dabei zu sein. „Das Wichtigste ist, dass sich die Gäste ihren Kurs selbst aussuchen und wählen können, ob sie sich mit einem Sprachkurs weiterbilden oder sich mit einem Sportkurs etwas Gutes tun möchten. Das ist gelebte kulturelle Teilhabe auf Augenhöhe.“

Fred Schäfer, Leiter Soziale Dienste bei der Diakonie, würdigt den Förderverein als zuverlässigen Partner für die KulturTafel. Die wiederholten Spenden in Form von vhs-Gutscheinen seien eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. „Herzlichen Dank, dass Sie die Spendensumme wegen der hohen Nachfrage sogar verdoppelt haben.“

vhs-Leiterin Dr. Anna Scherbaum erinnerte daran, dass ihr Haus der KulturTafel bereits seit 2015 kostenlose Plätze in ausgewählten Kursen zur Verfügung gestellt hatte und fast 250 Menschen dieses Angebot genutzt hatten. Dank der Spende des Fördervereins können sich die Gäste der KulturTafel nun individuelle Wünsche erfüllen. „Schön zu sehen, dass von Excel über Latein bis hin zu Zumba die ganze Bandbreite im neuen Semester genutzt wird“, sagt Dr. Scherbaum.

(Medieninformation vom 09.03.2023)

Förderverein erhält Spende über 2700 Euro

Die Sparkasse Bamberg hat dem Förderverein einen Spendenscheck in Höhe von 2700 Euro übergeben. Von dem Geld wurden vier Notebooks zur Ausstattung von Lehrräumen im Alten E-Werk angeschafft.

Als institutionelles Mitglied unterstützt die Sparkasse Bamberg die Arbeit des Fördervereins seit seiner Gründung im Jahr 2015. Thomas Schmidt, Vorstandsmitglied der Sparkasse betont: „Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je. Wir möchten alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten dabei unterstützen, sich stetig weiterzubilden.“ Die Spende stammt aus Mitteln des Sparkassen-PS-Sparen und Gewinnens.

Die Vorsitzende des Fördervereins, Kulturreferentin Ulrike Siebenhaar, dankte der Sparkasse für ihr wiederholtes Engagement zugunsten der vhs. Das städtische Bildungs- und Kulturzentrum sei ein wichtiger Ort der Begegnung und damit zentraler Teil des kommunalen Gemeinschaftslebens. „Jede Unterstützung für die Volkshochschule – ob über den Förderverein oder direkt – kommt direkt bei den Menschen aus Bamberg und der Region an.“

vhs-Leiterin Dr. Anna Scherbaum zeigte sich begeistert von der Spende und den vier neuen Notebooks. „Nicht erst seit der Corona-Pandemie wissen wir, wie wichtig eine moderne EDV-Ausstattung und das Thema Digitalisierung sind. Dank der neuen Laptops kann die vhs ihren Bildungsauftrag nun noch besser erfüllen.“

(Medieninformation vom 27.01.2023)

Inklusion mit 3000 Euro unterstützt

Der Förderverein Volkshochschule Bamberg Stadt unterstützt die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Eine 3000 Euro-Spende stellt sicher, dass künftig kein VHS-Kurs aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt werden muss, weil er von zu vielen Menschen mit Ermäßigungs-Anspruch gebucht wurde.


Die Volkshochschule Bamberg Stadt bietet seit Jahrzehnten für eine ganze Reihe von Personen Ermäßigungen der Kursgebühr an. Berechtigt sind etwa Inhaberinnen oder Inhaber der Bamberger SozCard oder Ehrenamtskarte, Studierende oder Auszubildende. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung sind komplett von der Kursgebühr befreit, um Inklusion zu ermöglichen. „Häufig ist die paradoxe Situation entstanden, dass Kurse nicht mehr wirtschaftlich waren und abgesagt werden mussten, wenn sich zum Beispiel zwei Interessierte mit Ermäßigungs-Anspruch oder eine von der Gebühr befreite Begleitperson angemeldet hatten“, erklärt Andrea Grodel zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. In Vertretung von Leiterin Dr. Anna Scherbaum dankte sie dem Förderverein bei der Spendenübergabe für die wichtige Unterstützung.

„Als wir erfahren haben, dass die Pandemie das Problem mit den Ermäßigungen wegen der Abstandsregelungen verschärft hat und zugleich der Druck zur Wirtschaftlichkeit gestiegen ist, wollten wir ein Signal für Inklusion und soziale Teilhabe setzen“, sagt Vorsitzende Ulrike Siebenhaar. Stellvertretende Vorsitzende Marin Zachert betont, dass die städtische Kultur- und Bildungsstätte auch künftig ein Lern- und Begegnungsort für alle Menschen sein muss. „Und das unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten“, ergänzt Schatzmeister Thomas Schmidt.

Wer die wichtige Arbeit des Fördervereins unterstützen möchte, kann dies mit einer Einmalspende oder einer Mitgliedschaft tun. Das Spendenkonto lautet:

Förderverein Volkshochschule Bamberg Stadt e.V., IBAN; DE47 77050000 0302807714.

Beitrittserklärungen gibt es hier oder im VHS-Sekretariat, Tränkgasse 4.

 (Medieninformation vom 06.04.2022)

Hier können Sie unsere Satzung einsehen:

Satzung des Fördervereins der Volkshochschule Bamberg Stadt vom 16.05.2015,
zuletzt geändert gemäß Beschluss vom 13.10.2020


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Volkshochschule Bamberg Stadt“. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks-, insbesondere der Erwachsenenbildung in der Stadt Bamberg, insbesondere durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an die Volkshochschule Bamberg Stadt.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einwerbung von Spenden und Erhebung von Mitgliedsbeiträgen zur Weiterleitung derselben an die Volkshochschule Bamberg Stadt, welche diese ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Bereich der Erwachsenenbildung zu verwenden hat.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen- wirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bamberg, zwecks Verwendung für die Förderung der Erwachsenenbildung.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstands über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung, welcher einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegeben Stimmen bedarf, aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
  2. Die Leitung des Kulturreferats der Stadt Bamberg ist geborenes Mitglied des Vorstands.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung (in der in Satz 1 genannten Reihenfolge) für die Dauer von drei Jahren gewählt. Jedes Vorstandsmitglied kann nur ein Amt bekleiden. Sofern das geborene Mitglied nicht als Vorsitzender, Schriftführer oder Schatzmeister berufen wurde, bekleidet es das Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden; einer Wahl bedarf es nicht.
  4. Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  5. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 7 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit nicht nach dem Gesetz oder dieser Satzung die Mitgliederversammlung zuständig ist.

§ 8 Beirat
Der Vorstand kann einen Beirat berufen, der mit bis zu zwölf Personen besetzt ist. Beruft der Vorstand einen Beirat, so sind der jeweilige Leiter der Volkshochschule Bamberg Stadt und der jeweilige Kuratoriumsvorsitzende der Volkshochschule Bamberg Stadt geborene Mitglieder. Die übrigen bis zu zehn Beiratsmitglieder werden vom Vorstand auf die Dauer von drei Jahren berufen. Etwa erforderliche Nachbesetzungen erfolgen ebenfalls auf Berufung durch den Vorstand. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei seiner Tätigkeit. Er wird vom Vorstand einberufen.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

§ 10 Einberufung der Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief oder per Email einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Postversand genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliedsadresse.

§ 11 Ablauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
  2. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
  3. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  4. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  5. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
  6. Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich durch Handheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
  7. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses vom Protokollführer in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.

§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt verlangt werden, werden vom Vorsitzenden umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

 

Bei diesem Satzungstext wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.


Bamberg, den 16. Juni 2015
Die Gründungsmitglieder

05.12.23 13:52:20