Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Bamberg Stadt

Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Nur im Falle von Absagen werden Sie verständigt.

Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Anmeldung und zur Zahlung des Teilnahmeentgelts sowie der ggf. anfallenden Mehrkosten (im Programmheft angegeben).

Zahlungsmodalitäten

Teilnahmeentgelt und eventuelle Mehrkosten werden mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Die VHS führt nur noch Lastschriften nach dem SEPA-Lastschriftverfahren durch.

Einzugsermächtigungen nach SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet. Die Mandatsreferenznummer wird von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Beim Zustandekommen des Vertrags mit der VHS stellen Sie als Teilnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat aus.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ist hinten im Programmheft zusammen mit dem Anmeldeformular zu finden. Es liegt zudem im VHS-Sekretariat aus.

Bei Änderung der Bankdaten ist ein neues Mandat zu erteilen.

Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften

Der Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften ist der 01. bzw. der der 15. eines Monats nach Kursbeginn. Fällt der 01. bzw. der 15. eines Monats auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Bank-Geschäftstag.

Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die Bankgebühren zu Lasten der Kontoinhaber berechnet.

Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Teilnehmer bei der Anmeldung wird die Zahlung im Lastschriftverfahren abgewickelt.

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Ausgefallene Unterrichtseinheiten (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten) werden in der Regel innerhalb des Semesters nachgeholt.

Rücktritt vom Vertrag

a) Rücktrittsrecht der Volkshochschule:

Die Volkshochschule Bamberg Stadt kann vom Vertrag zurücktreten bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, bei Ausfall eines Dozenten (z. B. wegen Erkrankung) oder anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen.

b) Rücktrittsrecht der Teilnehmer (Abmeldung):

Die Teilnehmer können durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der (rechtzeitige) Eingang der Rücktrittserklärung im Sekretariat der Volkshochschule Bamberg Stadt, Tränkgasse 4, 96052 Bamberg. Nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittserklärung gilt das Fernbleiben von einer Veranstaltung. Ebenfalls wirkungslos ist eine mündliche Abmeldung beim Dozenten. Ferner gelten folgende Bestimmungen:

Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn:

Rückerstattung des Teilnahmeentgelts unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €. Bei einem Teilnahmeentgelt unter 10,00 € beträgt die Bearbeitungsgebühr 2,00 €. Bei dem Bamberger Ferienabenteuer beträgt die Rücktrittsgebühr 20,00 €.

Sonderfall Führungen: Bei Rücktritt ist keine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts möglich.

Rücktritt zwischen 1. und 2. Veranstaltungstermin:

Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 €, auch wenn der erste Kurstermin nicht besucht wurde. Bei Eltern-Kind-Kursen beträgt diese Gebühr 10,00 €. Mehrkosten (z. B. für Materialverbrauch) werden anteilig verrechnet.

Sonderfall Kurse mit Einführungsabend:

Erstattung ist grundsätzlich nur bei Rücktritt zwischen dem Einführungsabend und der 1. Unterrichtsstunde möglich.

Rücktritt nach dem 2. Veranstaltungstermin:

Grundsätzlich gibt es keine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.

Besondere Rücktrittsfristen:

Wochenendkurse: spätestens Montag vor  Veranstaltungsbeginn.

Kurse mit weniger als 4 Terminen

Lehrveranstaltungen des Studium Generale

Kurse mit Kooperationspartnern

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Exkursionen:

spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Längere Rücktrittsfristen sind im Einzelfall möglich und der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

Bei späterem Rücktritt von den unter Ziffer 4 genannten Veranstaltungen sind Rückerstattungen grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Platz kann über eine Warteliste wiederbesetzt werden oder der Zurücktretende stellt eine Ersatzperson.

Studienfahrten und Studienreisen:

Hier gelten, wenn nicht anders gekennzeichnet, die Rücktrittsregelungen der „Allgemeinen Reisebedingungen der Volkshochschule Bamberg Stadt“. Diese sind im VHS-Sekretariat oder über www.vhs-bamberg.de verfügbar.

Teilnahmebescheinigung/Lehrgangszertifikat/Zeugnis für Kurse

Diese sind zeitnah zum Veranstaltungsende zu beantragen. Die Gebühren betragen 2,50 € / 5,00 € für eine Teilnahmebescheinigung ohne/mit Lehrgangsinhalten und 10,00 € für ein Lehrgangszertifikat/Zeugnis nach Ablegung einer Prüfung.

Teilnahmebescheinigungen für Führungen werden nicht ausgestellt.

Urheberschutz

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nur nach Rücksprache gestattet. Fotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Fotografierten verbreitet werden. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.


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