Wichtige Informationen / Ermäßigungen

Teilnahme

Teilnehmen können grundsätzlich alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen speziell für Kinder und Jugendliche sowie Eltern-Kind-Kurse finden Sie im im Programmbereich U14. Aus pädagogischen Gründen müssen Kinder und Jugendliche bereits bei Veranstaltungsbeginn das jeweils im Programmheft angegebene Alter erreicht haben.
Für Führungen und Besichtigungen gilt:
Vorherige verbindliche Anmeldung ist erforderlich (auch telefonisch). Die Anmeldung ist nicht übertragbar. Mindestalter 14 Jahre, soweit keine andere Altersangabe angegeben ist.

Beratung

Rat und Hilfe bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen erhalten Sie im Sekretariat und von den Fachbereichsleitern während der Geschäftszeiten. Nutzen Sie gerne unsere Informationsveranstaltungen. Beachten Sie außerdem unser Beratungsangebot zu Arbeitsmarkt und Weiterbildung im Fachbereich „Beruf und Karriere“, die Sprachberatung am Anfang des Semesters und unsere VHS-Cloud-Sprechstunde, die Ihnen bei Fragen rund um den Online-Unterricht zur Seite steht.

Anmeldung

Anmeldungen sind online, per Mail, schriftlich, telefonisch oder persönlich im Sekretariat möglich. Die Anmeldung ist verbindlich (siehe AGB, „Zustandekommen des Vertrags“), auch wenn das Teilnahmeentgelt bis zu Veranstaltungsbeginn noch nicht von Ihrem Konto abgebucht ist. Sie ist personengebunden, sofern nichts Anderweitiges vermerkt ist.

Die Veranstaltungsnummer bildet den "Schlüssel" zur Lehrveranstaltung. Sie helfen uns, Rückfragen zu vermeiden, und beugen Missverständnissen vor, wenn Sie bei der Anmeldung die richtige Veranstaltungsnummer angeben. Reservierungen sind leider nicht möglich. Änderungen aus organisatorischen Gründen (z. B. Raumänderungen) sind vorbehalten.

Bezahlung

Das Teilnahmeentgelt wird zu Veranstaltungsbeginn zusammen mit eventuell anfallenden Mehrkosten (z. B. für Material) von Ihrem Konto abgebucht (siehe auch AGB). Das Teilnahmeentgelt und ggf. Mehrkosten sind bei jeder Veranstaltung im Programmheft vermerkt. Preisangaben für Lehrbücher sind unverbindlich.

Ermäßigungen

Eine Ermäßigung ist nur möglich bei Vorlage der Nachweise (in Kopie). Ohne entsprechenden Nachweis zu Beginn des Semesters, spätestens aber vor Beginn der gebuchten Veranstaltung(en) wird die volle Gebühr zur Zahlung fällig. Der Anspruch auf Ermäßigung muss außerdem bereits ab Veranstaltungsbeginn bestehen.

10 % Ermäßigung auf 2 Kurse/Führungen erhalten

Inhaber:innen einer Ehrenamtskarte.

20 % Ermäßigung erhalten

Studierende (Uni/FH) und Auszubildende mit Lehrvertrag, Schülerr:innen, Teilnehmer:innen am freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst, Absolventen eines FSJ und FÖJ (freiwilliges soziales und ökologisches Jahr) bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres sowie Arbeitslosengeld I-Empfänger:innen.

30 % Ermäßigung erhalten

Arbeitslosengeld II-Empfänger:innen sowie Empfänger:innen von Leistungen nach SGB XII und Asylsuchende mit Nachweis sowie Inhaberinnen und Inhaber der Bamberger "SozCard"

Kostenlose Angebote für Gäste der Kulturtafel

Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Sozialleistungen erhalten (Hartz-IV, BaFöG, Wohngeld, Grundsicherung etc.) können als Gäste der Kulturtafel VHS-Angebote kostenlos in Anspruch nehmen. Dank einer Spende des Fördervereins der Volkshochschule Bamberg Stadt e.V. an die Kulturtafel stehen Gelder für individuelle Kurswünsche zur Verfügung. Nähere Infos unter www.kulturtafel-bamberg.de oder Telefon 0951/93221241.

Ermäßigung durch Teilnahme am Programm „Bildungsprämie“ erhalten

die Nutzer:innen von Spargutscheinen im Rahmen der gleichnamigen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sofern alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das VHS-Sekretariat.

Keine oder keine gesonderte Ermäßigung

wird gewährt auf Studienfahrten und -reisen, Exkursionen, Führungen, Sonderkurse, Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Institutionen und Vereinen sowie auf Mehrkosten. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche ist die ermäßigte Gebühr bereits im Programm ausgedruckt. Teilnehmern mit Recht auf individuelle Eintrittsermäßigung kann der Ermäßigungsbetrag aus gruppenkalkulatorischen Gründen nicht erstattet werden.

Keine Förderung durch Krankenkassen

Die VHS Bamberg Stadt bietet Ihnen ein abwechslungsreiches und hochwertiges Angebot im Programmbereich Gesundheit. Deshalb haben wir uns entschieden, eine seit 2016 geforderte Einzelprüfung von Kursen, die Voraussetzung für die Förderung durch Krankenkassen ist, nicht vorzunehmen.

Der Grund: Die Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V schränken die flexible Kursgestaltung massiv ein und führen auch zu einer Ungleichbehandlung unserer qualifizierten und erfahrenen Kursleiterinnen und Kursleiter. Mit dieser Entscheidung haben Sie die Sicherheit, dass unsere Kursleitungen auch künftig bei der Kursgestaltung flexibel auf individuelle Bedürfnisse und Wünsche von Ihnen eingehen werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Fachbereichsleiterin Barbara Zimmer, Telefon 0951/87-1115, E-Mail: barbara.zimmer@vhs-bamberg.de.

Vertretung der Teilnehmenden

Anregungen und Kritik der Teilnehmer:innen werden durch die Vertretung der Teilnehmenden übermittelt. Sie ist im Kurs zu wählen und wird zu einer jährlich stattfindenden Versammlung und zweimal jährlich ins Kuratorium eingeladen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Volkshochschule Bamberg Stadt weist darauf hin, dass sie bei Missachtung der Prinzipien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere bei diskriminierendem Verhalten einzelner Teilnehmer:innen oder Gruppen während der Veranstaltungen, von ihrem Recht auf Ausschluss Gebrauch macht.

Infektionsschutz, Corona, Epidemien und Pandemien

Die Volkshochschule Bamberg Stadt setzt die in Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Staates, des Landes, des Bezirkes, der Kommune und des Gesundheitsamtes angeordneten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung konsequent in ihrem Hygienekonzept um. Wir erwarten ebenso von unseren Kursleitungen, wie auch von unseren Teilnehmenden, die Akzeptanz und Beachtung der aktuell geltenden Maßnahmen. Wir weisen darauf hin, dass die Volkshochschule bei Missachtung der Maßnahmen von ihrem Recht auf Ausschluss Gebrauch macht. Das Recht auf Ausschluss gegenüber Teilnehmenden darf auch von den Kursleitungen wahrgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die aktuell geltenden Bestimmungen auf unserer Homepage.

Barrierefreiheit

Barrierefrei sind alle Räume des Alten E-Werks, Tränkgasse 4, ausgenommen R 101, R 107, R 113, R 123. In anderen Schulgebäuden sind wir gerne behilflich. Bitte melden Sie Ihre Bedürfnisse bei der Buchung rechtzeitig an.

Vor dem Alten E-Werk ist ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. Schwerbehinderte mit Parkausweis können zudem in der Tränkgasse (eingeschränkte Halteverbotszone) 3 Stunden legal parken.

Begleitperson

Teilnehmende mit Behinderung (mit Merkzeichen ’B’ im Schwerbehindertenausweis) können sich von einer Person im Kurs begleiten lassen. Die Begleitperson kann kostenfrei am Kurs teilnehmen. Bei Bedarf können Sie eine Begleitperson über „Aktion – Bamberg inklusiv“, Telefon 0951/1897-2104, buchen. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung der Begleitperson.

Induktive Höranlage

Bei Veranstaltungen im großen Saal können Sie bei Bedarf die dort vorhandene induktive Höranlage nutzen. Außerdem steht für Seminarräume und Exkursionen eine mobile induktive Höranlage zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihre Bedürfnisse bei der Buchung rechtzeitig an.

Defibrillator

Ein Defibrillator befindet sich im Eingangsbereich des Alten E-Werks, Tränkgasse 4, direkt neben dem Aufzug.

Automaten für Heiß- und Kaltgetränke

Sie möchten sich einen Kaffee oder Cappuccino mit in Ihr Seminar nehmen oder haben nach Ihrem Sportkurs Lust auf eine kalte Erfrischung? Ab sofort bietet Ihnen die Firma Dallmayr Kaltgetränke und Kaffeespezialitäten aus den neuen Automaten im Foyer neben der roten Telefonzelle zu günstigen Preisen an. Selbstverständlich können Sie Ihren eigenen Becher mitbringen und so dabei helfen, Müll zu vermeiden. Die Kaltgetränke werden ausschließlich in Glas-Pfandflaschen angeboten. Bitte geben Sie Ihr Leergut in die bereitgestellten Kisten zurück.

Trinkwasserspender

Erfrischen Sie sich! Im Aufenthaltsraum im ersten Stock des Alten E-Werks können Sie sich kostenlos frisches Wasser aus einem Trinkwasserspender in Ihre mitgebrachten Flaschen oder Becher füllen. Der Wasserspender war ein Geschenk aus Kärnten anlässlich des 45-jährigen Bestehens der Städtepartnerschaft Bamberg – Villach, das 2018 gefeiert wurde.

Öffentliches Telefon

Eine Telefonzelle befindet sich gleich links im Eingangsbereich des Alten E-Werks, Tränkgasse 4.

Aktion "Gute Fee"

Die Aktion "Gute Fee" steht für ein sicheres und kinderfreundliches Bamberg. Wir machen mit und bieten Kindern eine Anlaufstelle und Sicherheit, wenn diese sich verlaufen oder andere Probleme haben. Durch das Logo weiß jedes Kind, wo es Hilfe erfährt.


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Tränkgasse 4
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Fax 0951-871107

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