Teilnahme
Teilnehmen können grundsätzlich alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.Veranstaltungen speziell für Kinder und Jugendliche sowie Eltern-Kind-Kurse finden Sie im jeweiligen Fachbereich thematisch zugeordnet. Aus pädagogischen Gründen müssen Kinder und Jugendliche bereits bei Veranstaltungsbeginn das jeweils im Programmheft angegebene Alter erreicht haben.
Beratung
Rat und Hilfe bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen erhalten Sie im Sekretariat und von den Fachbereichsleitern während der Geschäftszeiten sowie in Form verschiedener Informationsveranstaltungen. Beachten Sie außerdem unser Beratungsangebot zu Arbeitsmarkt und Weiterbildung im Fachbereich „Beruf und Karriere“.
Anmeldung
Sie können sich ab sofort schriftlich (Anmeldeformular im Anhang dieses Programms), telefonisch, per Fax, über unsere Homepage oder persönlich im VHS-Sekretariat anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen, „Zustandekommen des Vertrags“), auch wenn das Teilnahmeentgelt bis zu Veranstaltungsbeginn noch nicht von Ihrem Konto abgebucht ist. Sie ist personengebunden, sofern nichts Anderweitiges vermerkt ist.
Die Veranstaltungsnummer bildet den "Schlüssel" zur Lehrveranstaltung. Sie helfen uns, Rückfragen zu vermeiden, und beugen Missverständnissen vor, wenn Sie bei der Anmeldung die richtige Veranstaltungsnummer angeben. Reservierungen sind leider nicht möglich. Änderungen aus organisatorischen Gründen (z. B. Raumänderungen) sind vorbehalten.
Bezahlung
Das Teilnahmeentgelt wird zu Veranstaltungsbeginn zusammen mit eventuell anfallenden Mehrkosten (z. B. für Material) von Ihrem Konto abgebucht (siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen). Das Teilnahmeentgelt und ggf. Mehrkosten sind bei jeder Veranstaltung im Programmheft vermerkt. Preisangaben für Lehrbücher sind unverbindlich.
Ermäßigungen
Eine Ermäßigung ist nur möglich bei Vorlage der Nachweise (in Kopie). Ohne entsprechenden Nachweis zu Beginn des Semesters, spätestens aber vor Beginn der gebuchten Veranstaltung(en) wird die volle Gebühr zur Zahlung fällig. Der Anspruch auf Ermäßigung muss außerdem bereits ab Veranstaltungsbeginn bestehen.
10 % Ermäßigung auf 2 Kurse/Führungen erhalten
Inhaber einer Ehrenamtskarte.
20 % Ermäßigung erhalten
Studierende (Uni/FH) und Auszubildende mit Lehrvertrag, Schülerinnen und Schüler,Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst, Absolventen eines FSJ und FÖJ (freiwilliges soziales und ökologisches Jahr) bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres sowie Arbeitslosengeld I-Empfänger.
30 % Ermäßigung erhalten
Arbeitslosengeld II-Empfänger sowie Empfänger von Leistungen nach SGB XII.
Ermäßigung durch Teilnahme am Programm „Bildungsprämie“ erhalten
die Nutzerinnen und Nutzer von Spargutscheinen im Rahmen der gleichnamigen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sofern alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das VHS-Sekretariat.
Keine oder keine gesonderte Ermäßigung
wird gewährt auf Studienfahrten und -reisen, Exkursionen, Führungen, Sonderkurse, Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Institutionen und Vereinen sowie auf Mehrkosten. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche ist die ermäßigte Gebühr bereits im Programm ausgedruckt. Teilnehmern mit
Recht auf individuelle Eintrittsermäßigung kann der Ermäßigungsbetrag aus gruppenkalkulatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Teilnehmervertreter
Gisela Schmitt Telefon 0951/54854
Norbert Sauer Telefon 0951/2971631
Anregungen und Kritik der Teilnehmer werden durch die Teilnehmervertreter übermittelt. Sie sind im Kurs zu wählen und werden zu der jährlich stattfindenden Teilnehmervertreterversammlung eingeladen. Die nächste Versammlung findet voraussichtlich im Juni 2012 statt.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die Städtische Volkshochschule weist darauf hin, dass sie bei Missachtung der Prinzipien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, insbesondere bei diskriminierendem Verhalten einzelner Teilnehmer oder Teilnehmergruppen während der Veranstaltungen, von ihrem Recht auf Ausschluss Gebrauch macht.
Induktive Höranlage
Bei Veranstaltungen im großen Saal können Sie bei Bedarf die dort vorhandene induktive Höranlage nutzen. Bitte sprechen Sie unseren Hausmeister an!
Begleitperson
Teilnehmer mit Behinderung (mit Merkzeichen ’B’ im Schwerbehindertenausweis) können sich von einer Person kostenfrei im Kurs begleiten lassen.