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Städtische Volkshochschule Bamberg
Tränkgasse 4 - 96052 Bamberg

Info-Telefon: 0951-871111
Telefon: 0951-871108
Telefax: 0951-871107
eMail: info@vhs-bamberg.de

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Was Sie wissen müssen


Teilnehmen

können alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kinder- und Teenykurse finden Sie thematisch zugeordnet im jeweiligen Fachbereich. Aus pädagogischen Gründen müssen Kinder und Jugendliche bereits bei Kursbeginn das angegebene Alter erreicht haben.

Beratung

Rat und Hilfe bei der Auswahl der Kurse erhalten Sie im Sekretariat und durch die Fachbereichsleiter während der angegebenen Geschäftszeiten.
Siehe auch "Weiterbildung - aber wie?, Fachbereich "Beruf und Karriere".
Kursreservierungen sind nicht möglich.

Anmeldung

Sie können sich ab sofort persönlich, per Fax oder Brief (Rückporto erwünscht), über unsere Homepage oder auch telefonisch anmelden.

Verlängerte Bürozeiten vom 09. - 26. Februar 2010:

Montag 09:30 -17:00Uhr
Dienstag bis Donnerstag 09:30 - 12.30 / 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:30 -12:30 Uhr

Städt. Volkshochschule, Tränkgasse 4, 96052 Bamberg
FON 0951/87 11 08 - FAX 87 11 07
Internet: www.vhs-bamberg.de


Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn die Kursgebühr bis zum Kursbeginn noch nicht von Ihrem Konto abgebucht ist.

Die Anmeldung ist personenbezogen, sofern nicht anders vermerkt.
 
Bitte beachten Sie: Ab dem Frühjahrssemester 2010 werden keine Teilnehmerkarten mehr ausgegeben!
Die Kursnummer ist der "Schlüssel" zum Kurs. Sie ersparen sich Missverständnisse und Rückfragen, wenn Sie bei der Anmeldung die richtige Kursnummer angeben!


Gebühren

Die Kursgebühr wird mit Kursbeginn zur Zahlung fällig, bei Sammelvoranmeldungen bereits ab 04. Februar 2010..
Die Gebühren und eventuell anfallende Mehrkosten (z.B. Material, Benutzungsgebühren usw.) sind bei jedem Kurs vermerkt.
Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
Für Kurse, die nicht zu Stande kommen, werden die Gebühren innerhalb des Semesters voll zurückgezahlt.
Preisänderungen sowie Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten!
Ausgefallene Kursstunden (z.B. wegen Krankheit von Dozenten) werden innerhalb des Semesters nachgeholt.

Die Preisangabe für Lehrbücher ist unverbindlich.

Ermäßigung

Eine Ermäßigung ist nur möglich bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.
Der Anspruch auf Ermäßigung muss bereits bei Kursbeginn bestehen. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie beizulegen. Ohne Nachweis innerhalb des laufenden Semesters wird die volle Gebühr berechnet bzw. abgebucht.

20 % erhalten
Studierende (Uni/FH) und Auszubildende mit Lehrvertrag (jeweils bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres), Schülerinnen und Schüler, Wehr- und Zivildienstleistende, Absolventen eines FSJ und FÖJ (freiwilliges soziales und ökologisches Jahr) bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I unter Vorlage entsprechender Nachweise.

30 % erhalten
Personen, die Arbeitslosengeld II bekommen, sowie Sozialhilfeempfänger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, unter Vorlage entsprechender Bescheide. Eine nachträgliche Ermäßigung ist grundsätzlich nicht möglich.

Für Studienfahrten und -reisen, Führungen, Exkursionen, Sonderkurse sowie Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Vereinen wird keine Ermäßigung gewährt.
Material- bzw. Mehrkosten werden nicht ermäßigt.
Bei Kursen für Kinder und Jugendliche ist die ermäßigte Gebühr bereits im Programm ausgedruckt.
Eintritte sind nicht individuell erstattungsfähig, da sie Teil einer Gruppenkalkulation sind.

Rücktritt

Es gelten folgende Regelungen:

  • Bei Rücktritt vor Kursbeginn werden 4,10 Euro (bei einer Kursgebühr bis 5,00 Euro werden 1,50 Euro) einbehalten.
  • Erfolgt der Rücktritt zwischen dem ersten und zweiten Kurstermin, werden 7,70 Euro einbehalten, bei Mutter-Kind-Kursen 10,00 Euro (auch wenn der erste Kurstermin nicht besucht wurde).
    Material- bzw. Mehrkosten werden anteilig verrechnet.
  • Nach dem zweiten Kurstermin ist eine Rückerstattung grundsätzlich nicht möglich.
  • Bei Kursen mit Einführungsabend ist ein Rücktritt nur vor der ersten Unterrichtsstunde möglich.
  • Bei EDV-Kursen, "Studium Generale", Kursen mit weniger als vier Terminen,  Ferienkursen, Exkursionen , Studienfahrten und Kursen mit Kooperationspartnern muss der Rücktritt bzw. die Umbuchung spätestens fünf Tage vor Beginn erklärt werden (ausgenommen Studienfahrten mit gesondert ausgewiesenem Rücktrittstermin), bei Wochenendkursen am vorhergehenden Montag. Bei späterem Rücktritt erfolgt eine Erstattung nur, wenn der Platz von der Warteliste vergeben werden kann oder eine Ersatzperson gestellt wird.
  • Ein Rücktritt von Führungen ist nicht möglich, da die Karte übertragbar ist.


Eine Abmeldung beim Kursleiter ist wirkungslos; das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!

Hinweis: Die VHS kann von der angebotenen Leistung zurücktreten, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei Ausfall eines Kursleiters (z.B. Krankheit) oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe.

Anmeldeformulare und weitere Informationen finden Sie am Ende dieses Programms

Gutscheine

Verschenken Sie Bildung!
Die Höhe des Betrages legen Sie fest. Gutscheine erhalten Sie im VHS-Sekretariat.

Ferienprogramm während der Osterferien:
(Mo, Di, Mi, Sa bis 18:00 Uhr; Do, Fr bis 21.30 Uhr)
Dienstag, 06. April - Samstag, 10. April 2010

Ferien / unterrichtsfrei:
Montag, 29. März - Samstag, 10. April 2010 (Osterferien)
Donnerstag, 13. Mai 2010 (Christi Himmelfahrt)
Montag, 24. Mai - Samstag, 05. Juni 2010 (Pfingstferien)



Teilnahmebescheinigung/Lehrgangszertifikat/Zeugnis

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ohne
Lehrgangsinhalte (2,50 €), mit Lehrgangsinhalten (5,00 €) oder nach Ablegung einer
Prüfung ein Lehrgangszertifikat/Zeugnis (10,00 €) ausgestellt werden, jedoch grundsätzlich erst bei Teilnahme an 80 % der Unterrichtsstunden.

Teilnehmervertreter

Anregungen und Kritik der Kursteilnehmer werden durch die Teilnehmervertreter übermittelt. Sie sind im Kurs zu wählen und werden zu der jährlich stattfindenden Teilnehmervertreterversammlung eingeladen. Die nächste Versammlung findet im Juni 2007 statt.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz

Die Städtische Volkshochschule weist darauf hin, dass bei Missachtung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbesondere diskriminierendes Verhalten während der Veranstaltungen) Ausschlussmöglichkeiten bestehen.

Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Bei Exkursionen wird der Transport mit Pkw nicht von der VHS durchgeführt und ist damit nicht Teil der Veranstaltung. Die Benutzung des Pkw und die Mitfahrt bei einem Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Bei Studienreisen gelten die "Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der Städtischen Volkshochschule Bamberg", die im VHS-Sekretariat eingesehen werden können.


Info-Telefon

0951/87 11 11

Unter dieser Nummer erhalten Sie Informationen über aktuelle Angebote und andere wichtige Hinweise.